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Beratungshilfe
Anträge müssen schriftlich gestellt werden.
Das Formular ist unter dem Menüpunkt "Service" -> "Formulare" abrufbar.
Formulare liegen auch im Eingangsbereich aus und können ohne Anmeldung abgeholt werden.
Dem Antrag sind die unten aufgeführten Nachweise beizufügen. Bitte beachten Sie das dazugehörige Merkblatt.
Bitte beachten Sie, dass aus rechtlichen Gründen, eine
Einreichung per Mail nicht zulässig ist.
Für einen Antrag auf Erteilung eines Beratungshilfescheins, müssen Sie folgende Unterlagen einreichen:
- Arbeitslosengeld-Bescheid II (ALG II) - vollständig
- Unterlagen über die Rechtsangelegenheit (z.B. ablehnender Job Center Bescheid, Mietnebenkostenabrechnung)
oder:
- Arbeitslosengeld-Bescheid I (ALG I) / Lohnabrechnungen der letzten drei Monate
- Mietvertrag
- Kontoauszüge der letzten drei Monate
- sonstige Nachweise bzgl. Ausgaben und Einnahmen, Nachweise über Vermögen (Bausparverträge, Lebensversicherungen, Sparbücher, usw.)
- Unterlagen über die Rechtsangelegenheit (z.B. ablehnender JobCenter-Bescheid, Mietnebenkostenabrechnung)
Rechtsantragstelle
Für Zivilsachen und Familiensachen einschließlich Gewaltschutz:
Termine werden nur nach vorheriger telefonischer Vereinbarung vergeben (Tel.: 07161/63-2406 oder -1234) .
Telefonische Sprechzeiten: dienstags und donnerstags, jeweils von 08.30 Uhr bis 11.30 Uhr.
Was ist die Rechtsantragstelle?
Bei jedem Amtsgericht ist eine Rechtsantragstelle eingerichtet. Hierbei handelt
es sich um ein Serviceangebot der Amtsgerichte zugunsten von Bürgern, die nicht in der Lage sind, selbstständig Anträge bei
Gericht formgerecht einzureichen und die eine anwaltliche Hilfe nicht in Anspruch nehmen wollen.
Welche Aufgaben hat die Rechtsantragstelle?
Im Rahmen der Rechtsantragstelle nehmen Rechtspfleger Klagen, Anträge und sonstige Erklärungen auf und leisten Ihnen hierbei Formulierungshilfe. Es ist aber nicht Aufgabe der Rechtsantragstelle, eine Rechtsberatung im Einzelfall zu erteilen. Eine Rechtsberatung kann ausschließlich von Rechtsanwälten oder sonstigen hierzu berechtigten Personen und Institutionen vorgenommen werden.
Für eine kostenlose Rechtsberatung, z.B. bei einem Anwalt, benötigen Sie einen Beratungshilfeschein. Dieser kann von uns erteilt werden, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind (s.o.).
Die Inanspruchnahme der Rechtsantragstelle ist kostenfrei.
In Straf- und Insolvenzsachen können Anträge und Erklärungen direkt auf der zuständigen Abteilung abgegeben werden.