Suchfunktion
Für die Selbstauskünfte nach § 34c Gewerbeordnung zur Anmeldung eines Gewerbes stehen Ihnen folgende Möglichkeiten zur Verfügung:
Auskunft über anhängige und früher anhängige gewesene Verfahren vor dem Insolvenzgericht
=> Antrag auf Selbstauskunft gemäß § 34c Gewerbeordnung/Negativbescheinigung
Auskunft auf dem Schuldnerverzeichnis
https://www.vollstreckungsportal.de/