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Konzentration des Vereinsregisters zum Amtsgericht Ulm und Umstellung auf den elektronischen Registerbetrieb ab 31.März 2014

 

Die Landesregierung hat im September 2012 die „Konzentration und elektronische Führung des Vereinsregisters“ beschlossen. Diese Entscheidung beinhaltet den Auftrag an die Justiz, eine zukunftsorientierte Registerführung in Vereinssachen einzuführen. Im Zuge der Neuordnung der Vereinsregister werden die bisherigen Vereinsregisterstandorte auf vier Amtsgerichte konzentriert. Das Amtsgericht Ulm, neben den Amtsgerichten  Stuttgart, sowie Freiburg und Mannheim eines der vier zentralen Registergerichte, wird für den Landgerichtsbezirk Ellwangen, Ravensburg, UIm und das Amtsgericht Sigmaringen zuständig sein. Die Eingliederung der bisherigen Vereinsregsister wird schrittweise durchgeführt.

 

Zum 31.03.2014 wird das Vereinsregister des Amtsgerichts Göppingen zum Amtsgericht Ulm konzentriert. Ab diesem Zeitpunkt ist ausschließlich das Amtsgericht Ulm für die Führung des Vereinsregisters zuständig.

Zum Internetauftritt des Amtsgerichts Ulm gelangen Sie hier:

http://www.amtsgericht-ulm.de/pb/,Lde/Startseite/Registergericht

 

Gleichzeitig wird die elektronische Registerführung eingeführt. Anmeldungen und beizulegende Unterlagen sind weiterhin in Papierform einzureichen. Nach dem derzeitigen Planungsstand beginnt die Umschreibung des Göppinger Vereinsregisters am 24.03.2014. In dieser Umstellungsphase kann für die Dauer von etwa 3 - 4 Wochen keine Einsicht in das Vereinsregister genommen und keine Registerabschrift erteilt werden. Auch Eintragungen können in dieser Zeit nicht vorgenommen werden.

 

Die Arbeiten können erst danach beim aufnehmenden Gericht wieder aufgenommen werden.

 

Wir bitten um Verständnis, dass während dieser aufwändigen Umschreibung der Auskunftsbetrieb nicht im gewohnten Umfang aufrechterhalten werden kann. Möglicherweise werden sich auch Verzögerungen bei der Antragsbearbeitung ergeben.

 

Nach Übernahme des Vereinsregisters durch das Amtsgericht Ulm muss die bisherige Registernummer ergänzt werden, um eine eindeutige Nummerierung zu erreichen. Das künftige Registerzeichen wird unter Voranstellung einer zweistelligen Kennziffer und Beibehaltung der bisherigen Registernummer sechsstellig fortgeführt, Zwischenräume werden hierbei durch Nullen aufgefüllt. Das Amtsgericht Göppingen erhält die Kennziffer 53.

 

Beispiel:        Amtsgerichtsbezirk Göppingen

Die Registernummern lauten bisher:       VR 1

VR 12

VR 123

VR 1234

 

Amtsgerichtsbezirk Göppingen erhält die Kennziffer 53

Die Registernummern lauten künftig:      VR 530001

VR 530012

VR 530123

VR 531234

 

Briefbögen, auf denen die Vereinsregisternummer aufgeführt ist, müssten ggfs. entsprechend angepasst werden.

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